Behördengänge nach dem Umzug
Behörden, Ämter, Zulassungsstellen … nach dem Umzug müssen Sie einige Stellen über Ihre Adressänderung informieren. Eine lästige Pflicht, die man sich nach dem Umzug gerne sparen würde. Doch häufig müssen Sie knappe Fristen beachten.
Postzustellungen
Geben Sie unbedingt einen Nachsendeauftrag bei der Post auf. Dieser gilt in der Regel für sechs Monate, kann aber auf Wunsch auch für einen längeren Zeitraum eingerichtet werden. Sollten Sie vergessen haben Ihre neue Anschrift bei einer Stelle zu hinterlegen, stellen Sie so sicher, dass Sie jederzeit kontaktiert werden können.
An- und Ummeldung beim Einwohnermeldeamt
Wichtig ist zunächst die Anmeldung beim Einwohnermeldeamt Ihres neuen Wohnorts, bzw. die Ummeldung bei einem Umzug innerhalb Ihrer Gemeinde. Hierfür gelten in manchen Bundesländern knappe Fristen:
• Unverzüglich nach dem Umzug müssen Sie sich in Rheinland-Pfalz anmelden.
• 1 Woche Zeit geben Ihnen Baden-Württemberg, Bayern, Hamburg, Hessen, Mecklenburg-Vorpommern, Niedersachen, Nordrhein-Westfalen, Saarland, Sachsenanhalt und Thüringen.
• 2 Wochen Zeit gewähren Ihnen Berlin, Brandenburg, Schleswig-Holstein und Sachsen.
In der Regel müssen Sie nur Ihren Personalausweis zur Eintragung der neuen Adresse und das Anmeldeformular, ggf. mit Beiblatt, mibringen. Das Anmeldeformular finden Sie bei vielen Gemeinden bereits online zum Ausdrucken. Die Bestätigung Ihres Vermieters zum Ein- und Auszug kann ebenfalls gefordert werden.
Tipp: Klären Sie am besten mit einem kurzen Anruf bei Ihrem zuständigen Einwohnermeldeamt, welche Unterlagen Sie für die Anmeldung mitbringen müssen.
Umziehen mit Hund
Ziehen Sie mit Hund um, können Sie den Gang zum Einwohnermeldeamt in vielen Orten direkt mit der Anmeldung Ihres Hundes für die Hundesteuer verbinden und dort Ihre neue Anschrift mitteilen. Sonst reicht für die An- bzw. Ummeldung auch eine formlose Mitteilung an das zuständige Amt.
Für Fahrzeughalter
Als Fahrzeughalten müssen Sie auch die zuständige KFZ-Zulassungsstelle über Ihre neue Adresse informieren. Melden Sie Ihr Fahrzeug innerhalb eines Zulassungsbezirks um, muss lediglich Ihre neue Anschrift im Fahrzeugschein bzw. im Zulassungsbescheid vermerkt werden. Zur Ummeldung nehmen Sie mit: Gültiger Personalausweis, Fahrzeugbrief bzw. Zulassungsbescheinigung Teil 1 und 2 mit gültigem HU-Eintrag. Meist wird für die Ummeldung eine kleine Gebühr erhoben.
Ziehen Sie in eine neue Stadt oder einen neuen Kreis, müssen Sie Ihre Anschriftenänderung mit folgenden Unterlagen bei Ihrer KFZ-Zulassungsstelle mitteilen:
Personalausweise, Fahrzeugschein und Fahrzeugbrief (bzw. Zulassungsbescheinigung Teil 1 und 2), Versicherungsbestätigung der KFZ-Versicherung, Kennzeichenschilder und gültige Berichte über die letzte HU- und Abgasuntersuchung.
Ziehen Sie in einen neuen Kreis benötigen Sie in der Regel ein neues KFZ-Kennzeichen.
Tipp: In den meisten Zulassungsbezirken können Sie sich Ihr Wunschkennzeichen bereits online reservieren. In manchen Bezirken können Sie mittlerweile trotz Wohnortwechsel Ihr altes Kennzeichen behalten. Informieren Sie sich einfach vorab bei Ihrer Zulassungsstelle.