Bei einem Umzug gibt es viel zu beachten und schnell verliert man den Überblick. Hier finden Sie die zehn besten Tipps, um Ihren Umzug stressfrei zu überstehen: 1. Checkliste Wenn Sie anfangen, Ihren Umzug zu planen,fertigen Sie am besten eine Umzugs-Checkliste an, auf der Sie notieren, zu welchem Zeitpunkt Sie die einzelnen Schritte erledigen müssen. […]

Ein Umzug ist die perfekte Gelegenheit Überflüssiges zu entsorgen. Beim Packen und Sortieren kommt dabei häufig längst Vergessenes wieder zum Vorschein. Aber auch der Wunsch nach einer anderen Einrichtung im neuen Zuhause macht das ein oder andere Möbelstück überflüssig. Doch was wird wie richtig entsorgt?

Sperrmüll

Viele Städte und Gemeinden haben feste Termine im Jahr an denen der Sperrmüll abgeholt wird. Erfragen Sie bei Ihrer Stadt oder Gemeinde, ob die Entsorgung kostenlos ist und der Sperrmüll auch zu anderen Terminen abgeholt werden kann. In den Sperrmüll können Sie in der Regel sperrige Gegenstände aus Metall, sonstigen Hausrat, der nicht über die Tonnen entsorgt werden kann, Holz von Möbeln und Elektroaltgeräte geben.

Wertstoffe und Problemmüll

Problemmüll sowie schadstoffhaltige Gegenstände (z. B. Leuchtstoffröhren), Holzteile aus Umbaumaßnahmen etc. gehören auf den Wertstoffhof und können nicht über den Sperrmüll entsorgt werden.

Elektrokleinteile

Für Elektrokleinteile stehen in vielen Städten und Gemeinden spezielle Sammelcontainer bereit in denen Sie die Kleinteile einfach einwerfen können.

Entrümpelung über ein Unternehmen

Fällt bei Ihnen mehr an, oder haben Sie keine Zeit sich selbst um die Entsorgung zu kümmern und sie ziehen mit einem Umzugsunternehmen um, fragen Sie auch dort nach, ob die Entrümpelung mit übernommen werden kann. Viele Unternehmen bieten diesen Service gleich mit an.

Gutes weiterverkaufen oder verschenken

Wenn nicht alle Möbel mit in die neue Wohnung ziehen sollen, aber die Stücke noch gut erhalten sind, fragen Sie doch erst einmal im Freundes- und Bekanntenkreis nach, ob jemand nach einem neuen Küchentisch o.ä. sucht. Alternativ können Sie die Stücke auch über Kleinanzeigen online oder in der Tageszeitung einstellen.

http://hipp-umzuege.de/blog/altes-richtig-entsorgen
https://www.umzug-easy.de/ratgeber/entsorgung.html
https://www.umziehen.de/sperrmuell-entruempelung-haushaltsaufloesung/

Eine ganz besondere Herausforderung bei den Umzugsvorbereitungen stellen die technischen Geräte im Haushalt dar. Während kleineres Umzugsgut in die passenden Umzugskartons verstaut wird und so sicher transportiert werden kann, ist das bei einigen technischen Geräten wie der Waschmaschine, dem Plattenspieler oder einem größeren Fotokopierer nicht ganz so einfach.

Was mache ich mit meiner Waschmaschine?

Wichtig für den Transport von Waschmaschinen ist, dass jegliches Restwasser vor dem Umzug aus der Maschine entfernt wird. Besonders bei Umzügen im Winter ist dies von Bedeutung, da durch Frostgefahr Schäden an der Maschine entstehen könnten. Außerdem müssen einige Maschinen vor dem Umzug transportgesichert werden. Der entsprechende Kundendienst für Ihre Waschmaschine kann hier bei Unklarheiten weiterhelfen. Vor der erneuten Benutzung muss diese Transportsicherung auf jeden Fall wieder entfernt werden. Für den Transport von Waschmaschinen eignen sich beispielsweise Sackkarren. Unter https://www.hubtechnik24.de/Transporttechnik/Sackkarren.html finden Sie bei unserem Partner Hubtechnik24 günstige Sackkarren, Hubwagen und sonstige Transportgeräte.

Wie gehe ich beim Kühlschrank vor?

Das Tiefkühlfach des Kühlschranks kann ca. einen Tag vor dem Umzug abgetaut und das Tauwasser entfernt werden. Gleiches gilt für Tiefkühltruhen. Wer nicht den kompletten Inhalt der Tiefkühltruhe auftauen möchte oder kann, dem raten wir zu Trockeneis als Kühlungsmittel während der Transportphase Ihres Umzugs.
Wie bei der Waschmaschine darf man auch beim Kühlschrank nicht vergessen jegliches Restwasser vor dem Transport abzulassen. Dies trifft besonders auf die amerikanischen Modelle mit Eiswürfelbereiter zu. Bei Frostperioden ist das Ablassen des Wassers wichtig, da das Gerät sonst beschädigt werden könnte.

Allgemeine Hinweise zur Transportvorbereitung

Für den Umzug mit technischen Geräten sollten bei diesen alle losen Teile entfernt oder, wenn das nicht möglich ist, richtig festgestellt werden. Beispielsweise kann man den Tonarm beim Plattenspieler in der entsprechenden Halterung fixieren sowie auch den Deckel von Fotokopierern oder die Papierzuführungen und Halterungen bei Scannern und Druckern für den Transport feststellen. Bei Fernsehern, Kühlschränken, Stehlampen, Radios und anderen Geräten bietet es sich an, die Kabel für den Transport aufzuwickeln und mit Klebeband am Gerät festzukleben.

http://www.borkowski-umzuege.de/tag/umzug-technische-gerate/

Ein Umzug bringt es auch immer mit sich, die neue Adresse an zahlreiche Stellen zu senden. Klar, dass Freunde und Familie Ihre neue Anschrift kennen – aber denken Sie im Umzugstrubel auch daran, allen anderen Bescheid zu geben?

Behördengänge und Ämter

Lästige Pflicht, aber Notwendigkeit nach dem Umzug ist der Gang zu den Behörden: Die An- bzw. Ummeldung beim Einwohnermeldeamt, die Ummeldung Ihres Fahrzeugs bei der KFZ-Zulassungsstelle und beim Umzug mit Ihrem Vierbeiner auch die Ummeldung der Hundesteuer stehen zuerst an. Welche Besonderheiten Sie dabei beachten müssen, finden Sie im Umzugs-Blog Behördengänge nach dem Umzug.

Ziehen Sie in eine andere Gemeinde um, sollten Sie auch Meldung an Ihr zuständiges Finanzamt unter Angabe Ihrer Steuernummer und neuen Anschrift geben. Bei einem Umzug innerhalb einer Gemeinde, reicht die Eintragung Ihrer neuen Anschrift mit der nächsten Steuererklärung. Ein formloses Schreiben zur Adressänderung kann in der Zwischenzeit allerdings falsche Postzustellungen vom Finanzamt vermeiden.

Beziehen Sie derzeit Leistungen vom Arbeitsamt, müssen Sie dieses rechtzeitig vor Ihren Umzug informieren. Gleiches gilt für ARGE/Jobcenter und Sozialamt. Hier können Sie auch Umzugsbeihilfe beantragen.

Bei Umzug mit Kindern müssen Sie Ihre neue Adresse an die Familienkasse zum weiteren Bezug des Kindergeldes weiterleiten. Für Elterngeld oder Betreuungsgeld muss die Adressänderung schriftlich an die bisher zuständige Elterngeld-/ Betreuungsgeldstelle erfolgen. Die Stelle am neuen Wohnort wird von der bisher zuständige Elterngeld-/ Betreuungsgeldstelle informiert.
Auch für den Rundfunkbeitrag müssen Sie Ihre neue Adresse bekannt geben.

Die alte Wohnung

Teilen Sie auch Ihrem bisherigen Vermieter Ihre neue Anschrift mit, damit er sie kontaktieren kann, sollte er noch Fragen zur Kautionsrückzahlung oder Ähnliches haben. Vergessen Sie auch nicht, den bestehenden Vertrag Ihres Stromversorgers in der alten Wohnung zu kündigen, bzw. auf die neue Wohnung umzumelden. Gleiches gilt für Ihren Telefonanbieter.

Versicherungen

Mit einem formlosen Schreiben sollten Sie Ihre Krankenkasse über den anstehenden Umzug informieren. Die Rentenversicherung wird in der Regel vom Arbeitgeber, bzw. der Agentur für Arbeit über Ihre neue Anschrift informiert. Sind Sie bereits Rentner, nutzen Sie den Renten Service der Deutschen Post AG. Diese leitet Ihre Adressänderung an die Rentenversicherung weiter. Auch Hausrat-, Unfall-, Lebensversicherungen etc. sollten Sie rechtzeitig informieren.

Banken/Sparkassen

Natürlich müssen Sie auch Ihre Bank über den Wohnortwechsel informieren.
Tipp: Richten Sie ein neues Konto ein, bieten viele Banken außerdem einen kostenlosen Umzugsservice an, der Ihre neue Kontoverbindung an alle Vertragspartner (z. B. bei Daueraufträgen) mitteilt.

Arbeitgeber/Schule/Kita

Selbstverständlich sollten Sie auch bei Ihrem Arbeitgeber Ihre neue Adresse hinterlegen. Bei Umzug mit Kindern müssen Sie außerdem eine Ummeldung von Schule bzw. Kita vornehmen.

Umzug während des Studiums

Als Student müssen Sie das Studiensekretariat Ihrer Hochschule über Ihre neue Anschrift informieren.

Verlage

Vergessen Sie auch nicht Ihre Abonnements für Zeitschriften oder Zeitungen rechtzeitig auf die neue Anschrift zu ändern.

Handel

Nutzen Sie Kunden-, Bonus- oder Treuekarten sollte Sie die Anbieter rechtzeitig Ihre neue Adresse mitteilen. Auch beim Versandhandel sollten Sie rechtzeitig Ihre neue Adresse hinterlegen, damit die nächsten Bestellungen über ebay, Amazon oder Zalando auch im neuen Zuhause ankommen.

Vereine und Mitgliedschaften

Sind Sie Mitglied im Sportverein und Fitnessclub oder spenden Sie regelmäßig für eine gemeinnützige Organisation oder Partei müssen Sie auch hier Ihre neue Anschrift angeben.

Tipp: Schreiben Sie rechtzeitig vor Ihrem Umzug eine Liste mit allen Stellen, die informiert werden müssen oder nutzen Sie die Checkliste zur Übersicht.
Erlauben Sie ausreichend Zeit für die Bearbeitung Ihrer Adressänderung – teilen Sie Ihre neue Anschrift am besten schon 14 Tage vor dem Umzug mit.

Ein Nachsendeauftrag der Deutschen Post gibt Ihnen außerdem die Sicherheit, das wichtige Schreiben an Ihre neue Adresse weiteregeleitet werden, falls Sie die Adressmitteilung an ein Amt doch vergessen haben sollten.

Zusätzlich bietet die Deutsche Post auch eine kostenlose Umzugsmitteilung, die Ihre neue Adresse an alle Vertragspartner weiterleitet. Die Mitteilung kann einfach über die Website der Deutschen Post erfolgen. So sichern Sie sich doppelt ab, dass Sie niemanden vergessen haben.