Allgemeine Ummeldungen nach dem Umzug

Ein Umzug bringt es auch immer mit sich, die neue Adresse an zahlreiche Stellen zu senden. Klar, dass Freunde und Familie Ihre neue Anschrift kennen – aber denken Sie im Umzugstrubel auch daran, allen anderen Bescheid zu geben?

Behördengänge und Ämter

Lästige Pflicht, aber Notwendigkeit nach dem Umzug ist der Gang zu den Behörden: Die An- bzw. Ummeldung beim Einwohnermeldeamt, die Ummeldung Ihres Fahrzeugs bei der KFZ-Zulassungsstelle und beim Umzug mit Ihrem Vierbeiner auch die Ummeldung der Hundesteuer stehen zuerst an. Welche Besonderheiten Sie dabei beachten müssen, finden Sie im Umzugs-Blog Behördengänge nach dem Umzug.

Ziehen Sie in eine andere Gemeinde um, sollten Sie auch Meldung an Ihr zuständiges Finanzamt unter Angabe Ihrer Steuernummer und neuen Anschrift geben. Bei einem Umzug innerhalb einer Gemeinde, reicht die Eintragung Ihrer neuen Anschrift mit der nächsten Steuererklärung. Ein formloses Schreiben zur Adressänderung kann in der Zwischenzeit allerdings falsche Postzustellungen vom Finanzamt vermeiden.

Beziehen Sie derzeit Leistungen vom Arbeitsamt, müssen Sie dieses rechtzeitig vor Ihren Umzug informieren. Gleiches gilt für ARGE/Jobcenter und Sozialamt. Hier können Sie auch Umzugsbeihilfe beantragen.

Bei Umzug mit Kindern müssen Sie Ihre neue Adresse an die Familienkasse zum weiteren Bezug des Kindergeldes weiterleiten. Für Elterngeld oder Betreuungsgeld muss die Adressänderung schriftlich an die bisher zuständige Elterngeld-/ Betreuungsgeldstelle erfolgen. Die Stelle am neuen Wohnort wird von der bisher zuständige Elterngeld-/ Betreuungsgeldstelle informiert.
Auch für den Rundfunkbeitrag müssen Sie Ihre neue Adresse bekannt geben.

Die alte Wohnung

Teilen Sie auch Ihrem bisherigen Vermieter Ihre neue Anschrift mit, damit er sie kontaktieren kann, sollte er noch Fragen zur Kautionsrückzahlung oder Ähnliches haben. Vergessen Sie auch nicht, den bestehenden Vertrag Ihres Stromversorgers in der alten Wohnung zu kündigen, bzw. auf die neue Wohnung umzumelden. Gleiches gilt für Ihren Telefonanbieter.

Versicherungen

Mit einem formlosen Schreiben sollten Sie Ihre Krankenkasse über den anstehenden Umzug informieren. Die Rentenversicherung wird in der Regel vom Arbeitgeber, bzw. der Agentur für Arbeit über Ihre neue Anschrift informiert. Sind Sie bereits Rentner, nutzen Sie den Renten Service der Deutschen Post AG. Diese leitet Ihre Adressänderung an die Rentenversicherung weiter. Auch Hausrat-, Unfall-, Lebensversicherungen etc. sollten Sie rechtzeitig informieren.

Banken/Sparkassen

Natürlich müssen Sie auch Ihre Bank über den Wohnortwechsel informieren.
Tipp: Richten Sie ein neues Konto ein, bieten viele Banken außerdem einen kostenlosen Umzugsservice an, der Ihre neue Kontoverbindung an alle Vertragspartner (z. B. bei Daueraufträgen) mitteilt.

Arbeitgeber/Schule/Kita

Selbstverständlich sollten Sie auch bei Ihrem Arbeitgeber Ihre neue Adresse hinterlegen. Bei Umzug mit Kindern müssen Sie außerdem eine Ummeldung von Schule bzw. Kita vornehmen.

Umzug während des Studiums

Als Student müssen Sie das Studiensekretariat Ihrer Hochschule über Ihre neue Anschrift informieren.

Verlage

Vergessen Sie auch nicht Ihre Abonnements für Zeitschriften oder Zeitungen rechtzeitig auf die neue Anschrift zu ändern.

Handel

Nutzen Sie Kunden-, Bonus- oder Treuekarten sollte Sie die Anbieter rechtzeitig Ihre neue Adresse mitteilen. Auch beim Versandhandel sollten Sie rechtzeitig Ihre neue Adresse hinterlegen, damit die nächsten Bestellungen über ebay, Amazon oder Zalando auch im neuen Zuhause ankommen.

Vereine und Mitgliedschaften

Sind Sie Mitglied im Sportverein und Fitnessclub oder spenden Sie regelmäßig für eine gemeinnützige Organisation oder Partei müssen Sie auch hier Ihre neue Anschrift angeben.

Tipp: Schreiben Sie rechtzeitig vor Ihrem Umzug eine Liste mit allen Stellen, die informiert werden müssen oder nutzen Sie die Checkliste zur Übersicht.
Erlauben Sie ausreichend Zeit für die Bearbeitung Ihrer Adressänderung – teilen Sie Ihre neue Anschrift am besten schon 14 Tage vor dem Umzug mit.

Ein Nachsendeauftrag der Deutschen Post gibt Ihnen außerdem die Sicherheit, das wichtige Schreiben an Ihre neue Adresse weiteregeleitet werden, falls Sie die Adressmitteilung an ein Amt doch vergessen haben sollten.

Zusätzlich bietet die Deutsche Post auch eine kostenlose Umzugsmitteilung, die Ihre neue Adresse an alle Vertragspartner weiterleitet. Die Mitteilung kann einfach über die Website der Deutschen Post erfolgen. So sichern Sie sich doppelt ab, dass Sie niemanden vergessen haben.