Behörden, Ämter, Zulassungsstellen … nach dem Umzug müssen Sie einige Stellen über Ihre Adressänderung informieren. Eine lästige Pflicht, die man sich nach dem Umzug gerne sparen würde. Doch häufig müssen Sie knappe Fristen beachten.

Postzustellungen

Geben Sie unbedingt einen Nachsendeauftrag bei der Post auf. Dieser gilt in der Regel für sechs Monate, kann aber auf Wunsch auch für einen längeren Zeitraum eingerichtet werden. Sollten Sie vergessen haben Ihre neue Anschrift bei einer Stelle zu hinterlegen, stellen Sie so sicher, dass Sie jederzeit kontaktiert werden können.
An- und Ummeldung beim Einwohnermeldeamt
Wichtig ist zunächst die Anmeldung beim Einwohnermeldeamt Ihres neuen Wohnorts, bzw. die Ummeldung bei einem Umzug innerhalb Ihrer Gemeinde. Hierfür gelten in manchen Bundesländern knappe Fristen:
• Unverzüglich nach dem Umzug müssen Sie sich in Rheinland-Pfalz anmelden.
• 1 Woche Zeit geben Ihnen Baden-Württemberg, Bayern, Hamburg, Hessen, Mecklenburg-Vorpommern, Niedersachen, Nordrhein-Westfalen, Saarland, Sachsenanhalt und Thüringen.
• 2 Wochen Zeit gewähren Ihnen Berlin, Brandenburg, Schleswig-Holstein und Sachsen.

In der Regel müssen Sie nur Ihren Personalausweis zur Eintragung der neuen Adresse und das Anmeldeformular, ggf. mit Beiblatt, mibringen. Das Anmeldeformular finden Sie bei vielen Gemeinden bereits online zum Ausdrucken. Die Bestätigung Ihres Vermieters zum Ein- und Auszug kann ebenfalls gefordert werden.

Tipp: Klären Sie am besten mit einem kurzen Anruf bei Ihrem zuständigen Einwohnermeldeamt, welche Unterlagen Sie für die Anmeldung mitbringen müssen.

Umziehen mit Hund

Ziehen Sie mit Hund um, können Sie den Gang zum Einwohnermeldeamt in vielen Orten direkt mit der Anmeldung Ihres Hundes für die Hundesteuer verbinden und dort Ihre neue Anschrift mitteilen. Sonst reicht für die An- bzw. Ummeldung auch eine formlose Mitteilung an das zuständige Amt.

Für Fahrzeughalter

Als Fahrzeughalten müssen Sie auch die zuständige KFZ-Zulassungsstelle über Ihre neue Adresse informieren. Melden Sie Ihr Fahrzeug innerhalb eines Zulassungsbezirks um, muss lediglich Ihre neue Anschrift im Fahrzeugschein bzw. im Zulassungsbescheid vermerkt werden. Zur Ummeldung nehmen Sie mit: Gültiger Personalausweis, Fahrzeugbrief bzw. Zulassungsbescheinigung Teil 1 und 2 mit gültigem HU-Eintrag. Meist wird für die Ummeldung eine kleine Gebühr erhoben.
Ziehen Sie in eine neue Stadt oder einen neuen Kreis, müssen Sie Ihre Anschriftenänderung mit folgenden Unterlagen bei Ihrer KFZ-Zulassungsstelle mitteilen:
Personalausweise, Fahrzeugschein und Fahrzeugbrief (bzw. Zulassungsbescheinigung Teil 1 und 2), Versicherungsbestätigung der KFZ-Versicherung, Kennzeichenschilder und gültige Berichte über die letzte HU- und Abgasuntersuchung.

Ziehen Sie in einen neuen Kreis benötigen Sie in der Regel ein neues KFZ-Kennzeichen.

Tipp: In den meisten Zulassungsbezirken können Sie sich Ihr Wunschkennzeichen bereits online reservieren. In manchen Bezirken können Sie mittlerweile trotz Wohnortwechsel Ihr altes Kennzeichen behalten. Informieren Sie sich einfach vorab bei Ihrer Zulassungsstelle.

Die Kisten stehen fertig gepackt bereit und Ihre Umzugshelfer möchten sich ans Einladen machen – doch der Möbeltransporter findet keinen Parkplatz vor dem Haus. Eine echte Zerreißprobe am Umzugstag, wenn der Trageweg unnötig lang wir oder der Transporter erst gar keine freie Lücke findet.

Brauche ich überhaupt eine Halteverbotszone für den Umzugstag?

Die Parksituation an der alten und neuen Wohnung können Sie am besten selbst einschätzen. Wenn Sie in der Großstadt wohnen, die Straße eng oder viel befahren ist, kennen Sie die Parkplatzproblematik wahrscheinlich selbst bereits zur Genüge. Mit einem Möbeltransporter werden Sie auf gut Glück vermutlich nur schwer einen Parkplatz direkt vor Ihrer Haustür finden, da sie auch einiges an Platz zum Einladen benötigen werden. Mit einer Halteverbotszone ersparen Sie sich viel Zeit und Nerven bei der Parkplatzsuche und Ihren Umzugshelfern einen unnötig langen Trageweg.
Wer jetzt einfach eine Absperrung mit selbst gebastelten Schildern aufstellt oder am Tag vor dem Umzug eine Absperrung mit Stühlen und Sperrband aufstellt, verärgert damit nicht nur seine (neuen) Nachbarn – solche unzulässigen Absperrungen können auch einfach wieder entfernt werden. Für das Einrichten einer Halteverbotszone gelten nämlich besondere Vorschriften.

Tipp: Vielleicht können Sie die Anfahrtszone selbst freihalten, wenn Sie z. B. Ihr eigenes Fahrzeug rechtzeitig an der gewünschten Stelle abstellen und so die Lücke reservieren bis der Transporter kommt.

So richten Sie die Halteverbotszone ein

Prüfen Sie zunächst, ob eine Halteverbotszone am Einzugsort und am Auszugsort nötig ist. Wenn Sie die Halteverbotszone selbst einrichten möchten, planen Sie ausreichend Vorlaufzeit für den Antrag ein (ca. 10 Tage vor dem Umzugstag). Der Antrag wird an die zuständige Stelle der Stadt oder Gemeinde gerichtet. Oft finden Sie dafür auch bereits online das entsprechende Formular.
Wichtig ist, dass sie die Halteverbotszone mit StVO-konformen Schildern kennzeichnen. Diese müssen min. 72 Stunden vor dem Umzugstag aufgestellt werden und können bei einigen Speditionen gemietet werden.

Tipp: Wer Antragstellung, Miete und Auf- und Abbau der Beschilderung nicht selbst übernehmen möchte, kann die Halteverbotszone in der Regel direkt über seine Umzugsfirma oder einen Anbieter vor Ort einrichten lassen.

http://hipp-umzuege.de/blog/halteverbotszone-einrichten

Die Entscheidung ist gefallen: Raus aus der alten Wohnung und rein ins neue Heim! So ein Umzug bedeutet für die meisten Menschen Aufregung und Stress. Dies verlangt eine gute Portion Planung und es liegt in deiner Hand, ob du dich entscheidest selber Anzupacken oder den Umzug in die Hände einer professionellen Umzugsfirma legst. Beide Varianten haben klare Vor- und Nachteile, wobei dir auf mymovingpartner.com beide Wege um Einiges erleichtert werden.
Denn hier kann entweder für den Selbstumzug ein individuelles Umzugspaket (Umzugsboxen und -kartons, studentische Umzugshelfer, Transporter) oder eine professionelle Umzugsfirma schnell und einfach online zum Festpreis gebucht werden.

Nachfolgend zeigen wir dir, was die Vorteile und Nachteile beim selber Umziehen als auch bei der Beauftragung einer Umzugsfirma sind.

Den Umzug selbst organisieren und Geld sparen

Der größte Vorteil, wenn du beim deinem Umzug selber anpackst, sind eindeutig die geringeren Kosten. Schließlich musst du keine teuren, professionellen Umzugshelfer bezahlen. Jedoch, ist diese Variante mit viel mehr Zeit und Aufwand verbunden und umsonst wird dich der Umzug auch nicht kommen. Die Kosten für Kartons, Klebeband, einen Transporter und Hilfsmittel wie eine Sackkarre musst du mit einberechnen. Solch Hilfsmaterial wie auch robuste Umzugskosten oder ein Sprinter kannst du alles bei mymovingpartner.com aus einer Hand mieten wie auch weiteres Verpackungsmaterial online kaufen. Somit ersparst du dir den Weg zum Baumarkt und diversen Autohäusern.
Des Weiteren ist ein Umzug alleine schier unmöglich zu bewältigen und so ist es wichtig ein paar Freunde oder Bekannte zum Helfen zu organisieren. Solche Leute, die motiviert und vor allem auch genügend Zeit zur Verfügung haben, sind allerdings nicht leicht zu finden. mymovingpartner.com bietet hierfür eine tolle preiswertere Lösung als das Anstellen von professionellen Möbelpacker und zwar die Vermittlung von Studenten als günstige Umzugshelfer für die gewünschte Stundenanzahl.

Mehr Komfort beim Umzug mit dem Dienstleister

In vielen Fällen ist das Beauftragen einer Umzugsfirma die bessere Möglichkeit. In erster Linie ersparst du dir damit viel Arbeit, Zeit und schonst deine Nerven.
Die Leistungen der Umzugsunternehmen reichen von kleineren Teilleistungen bis hin zum Rundumservice, der das Ein- und Auspacken der Kisten, den Möbelab- und -aufbau, den Transport sowie Handwerksleistungen und die Endreinigung mit einschließt.
In manchen Fällen wie bei gesundheitliche Gründen, Zeitmangel oder einer großen Anzahl an Mobiliar ist das selber Anpacken kaum durchführbar und somit ist die Beauftragung einer Umzugsfirma unausweichlich. Ebenso ist es ratsam die Profis ans Werk zu lassen, wenn sich unter deinen Möbeln wertvolle oder sperrige Gegenstände wie eine Couchgarnitur oder ein Klavier zu lassen und dadurch Schäden zu vermeiden.

Fazit

Die Entscheidung den Umzug in Eigenregie oder doch mithilfe einer Umzugsfirma durchzuführen, solltest du abhängig von deiner Zeit, deinen finanziellen und organisatorischen Möglichkeiten, deinen gesundheitliche Begebenheiten selbst entscheiden.

Auf mymovingpartner.com kannst du beide Umzugsvarianten einfach planen, berechnen und zu einem Festpreis online buchen. Hier bekommst du alles aus einer Hand. Selbermacher finden über die Seite Kartons, Transporter und Studenten als Umzugshelfer. Wer jedoch lieber auf ein Umzugsunternehmen zurückgreifen möchte, kann hier aus einer Reihe an seriösen Dienstleistern die Umzugsfirma seiner Wahl online zum Festpreis buchen.

Wenn bei einem Umzug Schäden entstehen, muss der Verursacher normalerweise dafür gerade stehen. Dies gilt auch für Umzugsunternehmen, die gesetzlich zu einer Haftung verpflichtet sind. Wenn Ihr Umzug zum Streit mit dem Umzugsunternehmen führt, ist rechtlicher Rat hilfreich. Hier erfahren Sie mehr zur Haftung von Umzugsfirmen und was Sie im Fall eines entstandenen Schadens tun können.

Haftung

Umzugsunternehmen haften für bis zu 620 Euro pro Kubikmeter.
Bei einem Umzug kann immer mal etwas zu Bruch gehen. Wenn ein Umzugshelfer etwas beschädigen sollte, ist es daher wichtig, dass Sie die gesetzlichen Bestimmungen kennen. Statt dem Umzugsunternehmen gleich mit einem Anwalt zu drohen oder den Umzugshelfer wütend zu beschimpfen, sollten Sie die Lage sachlich analysieren und gemeinsam nach einer Lösung suchen. In den meisten Fällen können Sie so einen Rechtsstreit vermeiden.
Grundsätzlich gilt: Das Umzugsunternehmen haftet für Schäden, die in dessen Verantwortungsbereich fallen. Dieser bezieht sich in der Regel auf die Beförderung und Auslieferung. Die Grundhaftung des Umzugsunternehmens ist laut § 451 des Handelsgesetzbuches (HGB) auf 620 Euro pro Kubikmeter festgelegt. Wenn der Wert der Transportgegenstände diese Summe überschreitet, sollten Sie im Vorwege eine zusätzliche Transportversicherung abschließen. Tipp: Weisen Sie die Umzugshelfer schon vor dem Transport auf besonders wertvolle oder für Sie wichtige Gegenstände hin.
Hilfreich ist ein Blick in die Allgemeinen Geschäftsbedingungen des jeweiligen Umzugsunternehmens beziehungsweise der Spedition. Hier schließen die Unternehmen oftmals die Haftung für Schäden durch sogenannte unabwendbare Ereignisse aus. Dazu gehören beispielsweise Schäden durch Dritte oder Naturgewalten.

So können Sie im Fall eines Schadens vorgehen:

Wenn während des Umzugs ein Gegenstand beschädigt wird, sollten Sie alle Schäden zunächst in Form von Fotos oder Videos dokumentieren. Es empfiehlt sich, den Zustand besonders wertvoller Gegenstände schon vor dem Umzug zu dokumentieren, sodass Sie im Fall der Fälle beweisen können, dass der beschädigte Gegenstand vor dem Umzug noch intakt war. Reklamieren Sie die Schäden am besten schon während des Umzugs bei dem leitenden Umzugshelfer und lassen Sie sich dies dann schriftlich bestätigen. Halten Sie sich an die gesetzlichen Fristen der Reklamation, damit es nicht zu einer Verjährung kommt.
Der Speditionsverband AMÖ rät: Offen ersichtliche Schäden sollten Sie dem Umzugsunternehmen beziehungsweise der Spedition spätestens am Tag nach der Ablieferung anzeigen, nicht offen ersichtliche Schäden spätestens nach 14 Tagen. Um sicher zu gehen, sollten Sie Schäden schriftlich spezifizieren. Wenn alle Beteiligten sich wahrheitsgemäß und korrekt verhalten, wird die Angelegenheit schnell geregelt. Bei Unklarheiten sollten Sie einen Anwalt oder Experten befragen.

Quelle: http://www.advocard.de/streitlotse/internet-und-konsum/haftung-haftet-das-umzugsunternehmen-fuer-sch